Impressum
Termine
FWH-Banner

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16. Januar 2020

Zu Beginn der Sitzung tragen die Kommandanten der drei Feuerwehren von Hagelstadt ihre Jahresberichte vor und erhalten die Zustimmung und den Beifall der Gemeinderäte.

Anschließend beschloss der Gemeinderat die Übernahme der Kosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C für 2 Feuerwehrleute.

Der Gemeinderat hat schon am 10.2.2015 den Schulweg nach Gailsbach für die Grundschüler als besonders gefährlich und beschwerlich eingestuft, um die Beförderung der Grundschüler durch den Schulbus zu ermöglichen. Dem ist nunmehr das Landratsamt gefolgt und wollte jetzt von der Gemeinde noch einmal einen entsprechenden Beschluss haben. Dem ist der Gemeinderat einstimmig nachgekommen, ohne die nicht ganz nachvollziehbare Sinnhaftigkeit lange zu hinterfragen.

Dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass in den Sommerferien dieses Jahres in Hagelstadt wieder die vom Landratsamt geförderte Veranstaltung „Kindersommerland“ durchgeführt werden könnte. Die Ehefrau des Bürgermeisters hat angeboten, auch dieses Jahr die Leitung (Organisation und Durchführung) der Veranstaltung zu übernehmen und hat beantragt, dass ihr ein Budget zur freien Verfügung gestellt wird, um selbständig Aufträge erteilen zu können.

Nachdem Bürgermeister Dr. Bausenwein wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen worden war und 2. Bürgermeister Rosenbeck die Sitzungsleitung übernommen hat, entschloss sich der Gemeinderat nach längerer Diskussion, die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. Es soll zunächst ein Konzept vorgelegt werden, das den Umfang des Budgets erkennen lässt, damit die möglichen Kosten für die Gemeinde eingeschätzt werden können.

Beim letzten Mal hatte es nämlich Irritationen gegeben, als die ursprünglich ehrenamtlich tätige Leiterin der Veranstaltung den Gemeinderat mit einer pauschalen Rechnung über 1000 € überrascht hat. Der Gemeinderat hat damals den Betrag nachträglich mit denkbar knapper Mehrheit genehmigt.

Zugestimmt wurde dem Antrag des Bürgermeisters, sich an den Planungen des Landschaftspflegeverbands zu Umsetzungskonzepten gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu beteiligen, soweit Gewässer im Gemeindegebiet liegen und nicht ohnehin schon renaturiert sind. Nachdem auch Gemeinderatsmitglied  Thomas Scheuerer dies nachdrücklich befürwortete, fasste der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss. Die Kosten für die Gemeinde sollen sich im niedrigen vierstelligen Bereich bewegen.

Der Antrag einer Bürgerin auf Rückbau der Fahrbahnverengung in der Gaisbacher Straße (auf Höhe des ehemaligen Schafberger Anwesens) stand auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat war der Auffassung, dass es erst nach Abschluss der Schulbaustelle sinnvoll ist, darüber zu entscheiden.

In der nichtöffentlichen Sitzung wurden Aufträge im Zusammenhang mit dem Schulhausneubau vergeben. Der Bürgermeister teilte außerdem mit, dass es im Bauabschnitt 1, Schulhausneubau, bisher zu einer Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung des Architekturbüros von circa 400.000 € gekommen sei.

Gemeinderatsmitglied Dr. Schmidbauer rügte unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“, dass entgegen des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.11.2019 bisher keinerlei Unterlagen zu der Problematik Gittinger Weg in Gailsbach (Vertragsangebot der Gemeindeverwaltung, Schreiben an die Anlieger etc.) vorgelegt worden sind. Das in dieser Sitzung zu diesem Fragenkomplex verlesene Schreiben des Landratsamtes vom 30.10.2019 ist erst auf nochmalige Anforderung endlich in der heutigen Sitzung vorgelegt worden. Damit werde, so Dr. Schmidbauer, der Gemeinderat in seiner Arbeit behindert.

Er erinnerte außerdem daran, dass ein Beschluss vom 14.2.2019, wonach sich der Verwaltungsausschuss mit der Frage der Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle und mit den angeblichen Datenschutzproblemen befassen soll, bisher nicht umgesetzt worden ist. Das sei offenbar auch nicht mehr zu erwarten.

Weiter informierte Dr. Schmidbauer darüber, dass ein eindeutiger Beschluss des Gemeinderats vom 11.7.2019 über die Nichtausübung eines (umstrittenen) Vorkaufsrechts hinsichtlich eines Kaufvertrags über ein Waldgrundstück dem zuständigen Notar immer noch nicht mitgeteilt worden ist, obwohl dieser schon mehrere Anfragen gestellt hat. Dies sei den betroffenen Vertragsparteien nicht weiter zumutbar.

Herr Dr. Bausenwein verweist dazu auf ein noch laufendes (privates) Dienstaufsichtsverfahren.
Herr Dr. Schmidbauer erklärt, es gebe keinerlei Grund, einen einfachen, klaren Gemeinderatsbeschluss nicht zu vollziehen. Es sei für den Gemeinderat nicht hinnehmbar, dass seine Beschlüsse immer wieder vom Bürgermeister absichtlich nicht beachtet und nicht vollzogen würden, wenn sie ihm nicht passen. So dürfe dies nicht weitergehen.

Zum wiederholten Mal wird der Bürgermeister darauf hingewiesen, dass vor einer der vier tiefen Querrinnen am Gittinger Weg (von Gailsbach kommend die erste) und vor der Querrinne im Verbindungsweg vom Mitterweg zum Gittinger Weg immer noch kein Warnhinweis sei. Herr Bausenwein meint, am Gittinger Weg gebe es nur 3 tiefe Querrinnen und der Verbindungsweg sei für den allgemeinen Verkehr nicht zugelassen. Beides ist laut Dr. Schmidbauer falsch. Er wolle nur auf die Gefahr der persönlichen Haftung hinweisen, wenn jemand zu Schaden komme.